§57a-Überprüfung

ERINNERUNG: Ist Ihr Pickerl noch gültig?

In Österreich ist bei Traktoren eine periodische Pickerl-Überprüfung notwendig. Auch bei PKW-Anhängern und Pferdeanhängern muss regelmäßig die §57a-Begutachtung durchgeführt werden.

Am besten vereinbaren Sie einen Termin mit uns:

05242 20825